VORSORGE AKTUELL
Die Altersguthaben werden im 2016 mit 1.5 % verzinst. Per 1. Januar 2017 tritt die angepasste Anlagestrategie in Kraft. Der Stiftungsrat startet die neue Amtsdauer 2017 – 2020 in unveränderter Zusammensetzung.
Finanzielle
Situation
Die ersten drei Quartale 2016 schlossen mit
erfreulich positiven Renditen ab. Wir haben stets darauf verwiesen, dass das
tiefe Zinsumfeld der Hauptreiber für die guten Erträge ist. Diese resultierten
also nicht durch Zinserträge, sondern durch die Kurssteigerung der Obligationen
aufgrund der anhaltend tiefen Zinsen. Im vierten Quartal hat sich der Trend
gekehrt und die Zinsen sind gestiegen. Entsprechend ist die Rendite gesunken.
Hat sie Ende September noch 5.88 % betragen, so liegt sie Mitte Dezember bei
3.20 %.
Der versicherungstechnische Deckungsgrad vor Verzinsung der Altersguthaben beträgt 104.6 %. Der Zinsanstieg im 4. Quartal wirkt sich hingegen positiv auf den ökonomischen Deckungsgrad aus. Dieser erhöhte sich seit September von 87.9 % auf 89.9 %. Der ökonomische Deckungsgrad ist die wichtigste Kennzahl für die Führung von Pensionskassen. Denn er bildet die tatsächliche finanzielle Lage der Pensionskasse am besten ab.
Verzinsung
2016 und unterjähriger Zinssatz 2017
Die marktnahe Bewertung der Rentenkapitalien
und die geringen Anlagerisiken wirken sich positiv auf die Verzinsung der
Altersguthaben der aktiven Versicherten aus. Diese Ausgangslage ermöglicht es
dem Stiftungsrat, für die Altersguthaben eine Verzinsung von 1.5 %
festzulegen. Diese entspricht der Verzinsung der Rentenkapitalien von ebenfalls
1.5 % und sie liegt über dem BVG-Mindestzinssatz von 1.25 %.
Für die unterjährigen Ereignisse im 2017 wie Austritte und Pensionierungen beträgt der Zinssatz 0.5 %.
Neue
Anlagestrategie verabschiedet
Die Anlagekommission hat unter Einbezug von
Experten das Asset & Liability Management (ALM) überprüft. Dabei geht es um
die periodische Überprüfung der mittel- und langfristigen Übereinstimmung des
Anlagevermögens mit den Verpflichtungen der Pensionskasse. Die Ergebnisse
daraus sind in eine angepasste Anlagestrategie eingeflossen. Der Stiftungsrat
hat die neue Anlagestrategie per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Dabei ist die
Portfoliostruktur bei unverändert tiefem Risiko wesentlich vereinfacht worden.
Wahl des
Stiftungsrats für die Amtsdauer 2017 – 2020
Der Stiftungsrat startet in unveränderter
Zusammensetzung in die neue Amtsdauer. Der Verwaltungsrat der RUAG Holding hat
die bisherigen Arbeitgebervertreter Dr. Christian Ferber, Urs Kiener, Benoît
Macherel und Peter Scherrer bestätigt. Für die Arbeitnehmervertretung hat die
ANV-Präsidentenkonferenz RUAG Schweiz die bisherigen Arbeitnehmervertreter
Sabina Bieri, Hugo Gerber, Peter Probst und Eric Wiesmann in stiller Wahl
bestätigt.
Neues
Vorsorgereglement gültig ab 1. Januar 2017
Ab 1. Januar 2017 gilt das neue
Vorsorgereglement. Wie verschiedentlich kommuniziert – unter anderem mit
persönlichem Brief vom 15. Februar 2016 – treten diverse Neuerungen in Kraft.
Insbesondere werden die Umwandlungssätze gesenkt und die Sparbeiträge erhöht.
Sämtliche Neuerungen sind ersichtlich auf www.vorsorgeruag.ch. Die Auswirkungen
auf die Leistungen können dem Versicherungsausweis entnommen werden, der im
Januar 2017 verschickt wird.
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Unsere Büros sind vom 24. Dezember 2016 bis und mit 2. Januar 2017 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!